Bildungsurlaub
Unter Bildungsurlaub, auch Bildungsfreistellung oder Bildungszeit genannt, versteht man den gesetzlichen Anspruch auf freie Tage für berufliche oder politische Weiterbildungen oder Qualifizierungen für ehrenamtliche Tätigkeiten. Arbeitgeber müssen Beschäftigte freistellen, bis auf einige Ausnahmen, damit diese teilnehmen können. Lohn oder Gehalt fließen in dieser Zeit weiter, die Teilnahmegebühr und Nebenkosten wie Unterkunft, Verpflegung, Reisekosten trägt der Mitarbeiternde selber, die Kosten sind für Berufstätige steuerlich absetzbar
Mehr Infos zu gesetzlichen Regelungen und Antragstellung finden sie hier http://www.bildungsurlaub.de/infos_bildungsurlaub-ein-ueberblick_17.html
Steuern sparen
Die Ausgaben für Seminare und Bildungsurlaube lassen sich für Berufstätige mit der Steuererklärung beim Finanzamt abrechnen. Kursgebühr, Anreise, oft auch Übernachtungskosten werden anteilig erstattet.
Die Höhe der Ausgaben schreckt viele davon ab, auf eigene Kosten eine Weiterbildung zu buchen. Doch oft zahlen Kursteilnehmer deutlich weniger als befürchtet, durch die Steuererklärung erhalten Sie vom Finanzamt einen Teil des Geldes zurück.
Alles Wichtige hierzu finden Sie unter
Förderung für Betriebe und Unternehmen
Der Arbeitgeber kann 600 € pro Mitarbeiter*in pro Jahr lohnsteuerfrei als Maßnahme der Gesundheitsförderung investieren, gemäß § 3 EstG, Nr. 34.
Weiterhin bestehen Fördermöglichkeiten nach §§20a und 20b SGB V durch die GKV für durch die ZPP anerkannte Maßnahmen, mehr dazu finden Sie im Leitfaden Prävention der GKV in der Fassung vom 01.10.2018.